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   BSG, 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B   

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https://dejure.org/2010,23177
BSG, 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B (https://dejure.org/2010,23177)
BSG, Entscheidung vom 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B (https://dejure.org/2010,23177)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - B 2 U 318/09 B (https://dejure.org/2010,23177)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 67 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ohne Verschulden - Darlegung - plötzliche Erkrankung - Vertretungsregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 67 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ohne Verschulden - Darlegung - plötzliche Erkrankung - Vertretungsregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei plötzlicher Erkrankung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ohne Verschulden - Darlegung - plötzliche Erkrankung - Vertretungsregelung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - ohne Verschulden - Darlegung - plötzliche Erkrankung - Vertretungsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160a Abs. 1 S. 2; SGG § 67 Abs. 1
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis; Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei plötzlicher Erkrankung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus BSG, 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B
    Die geltend gemachten Wiedereinsetzungsgründe lassen die Fristversäumnis nicht als unverschuldet erscheinen (vgl BGH vom 18.9.2008 - V ZB 32/08 - NJW 2008, 3571 RdNr 9) .
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BSG, 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B
    Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Rechtsanwältin - wie hier - ihre Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbstständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt (vgl BGH vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85 = VersR 1985, 1189) .
  • BSG, 12.07.1990 - 5 BJ 113/89
    Auszug aus BSG, 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B
    Von einer Rechtsanwältin wird verlangt, dass sie für die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall einer plötzlichen Arbeitsunfähigkeit trifft (BSG vom 12.7.1990 - 5 BJ 113/89).
  • BSG, 27.09.2023 - B 2 U 1/23 R

    Prüfung des Eingangs durch Vorlage der automatisierten Eingangsbestätigung

    Dies gilt insbesondere, wenn sie ihre Kanzlei - wie hier - alleine betreiben (zB BSG Beschlüsse vom 16.2.2010 - B 2 U 318/09 B - juris RdNr 7 mwN und vom 19.5.1976 - 12 RAr 53/76 - SozR 1500 § 67 Nr. 5 S 17 = juris RdNr 4 mwN; Jung in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 3. Aufl 2023, § 67 RdNr 41) .
  • BSG, 13.11.2013 - B 6 KA 40/13 B
    Außerdem hat sie zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Fristversäumnis auf den Beschluss des BSG vom 16.2.2010 - B 2 U 318/09 B - hingewiesen.

    Von einem Rechtsanwalt wird verlangt, dass er für die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge auch für den Fall einer plötzlichen Arbeitsunfähigkeit trifft (vgl BSG Beschluss vom 16.2.2010 - B 2 U 318/09 B - unter Hinweis auf BSG vom 12.7.1990 - 5 BJ 113/89).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12
    Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Personal verfügt (BSG Beschluss vom 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B; Urteil vom 12.07.1990 - 5 BJ 113/89; BGH Urteil vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85).
  • BSG, 09.10.2012 - B 6 KA 26/12 B
    a) Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, dass jeder Prozessbevollmächtigte für den Fall Vorsorge treffen muss, dass er unvorhergesehen an der Wahrnehmung seiner Aufgaben, insbesondere der Wahrung von Fristen, gehindert ist (vgl zB BSG vom 16.2.2010 - B 2 U 318/09 B - Juris RdNr 7 und vom 14.7.2004 - B 11 AL 91/04 B - Juris RdNr 3, jeweils mwN; BFH vom 30.8.2005 - III R 15/05 - Juris RdNr 10, vom 11.8.2005 - VII B 319/04 - Juris RdNr 6 und vom 13.6.2005 - III R 3/04 - Juris RdNr 9).
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